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Take Away / Camper Dinner

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Bitte bestellen Sie rechtzeitig vor, da wir nur so viele Portionen zubereiten wie vorbestellt wurden.

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Baden-BBQ UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Baden-BBQ UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.

1.2 Kunde im Sinne der Ziffer 1.1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In diesem Sinne ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, „Unternehmer“ ist in diesem Sinne jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des umseitig näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisses des Kunden zugeschnittenen Angebotes des Anbieters durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail annehmen.

2.2 Angebote des Anbieters haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme durch den Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von zwei Wochen gerechnet ab dem Zugang beim Kunden, nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Vertragsgegenstand ist das Organisieren und die Durchführung einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden, dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden.

3.2 Vom Kunden nachträglich geforderte und über den aus dem Angebot ersichtlichen Umfang hinausgehende unvorhergesehene Mehrleistungen werden vom Anbieter im Rahmen seinen Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht. Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit bzw. Gefälle (maximal Gefälle 3 v. H.) zur Verfügung steht, welches direkt mit Lieferwagen bzw. LKW bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht angefahren werden kann.

3.3 Anschlüsse für Strom (16, oder 32 A), Wasser und Abwasser werden vom Kunden gestellt.

3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass die Zubereitung der Speisen mit offenem Feuer erfolgt und sichert zu, dass der vorgesehene Veranstaltungsort hierfür geeignet ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die angegebenen Preise des Anbieters sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende weitere Kosten, z.B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.

4.2 Bei der Erbringung von Leistungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union wie z.B. der Schweiz können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, wie z.B. weitere Steuern oder Abgaben oder auch Zölle.

4.3 Das Honorar ist zu 50 v. H. in Höhe des gesamten Betrages innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebotes durch den Kunden kostenfrei an den Anbieter zu überweisen, das restliche Honorar ist innerhalb von 5 Tagen nach Ende der Veranstaltung zu zahlen.

4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder vom Anbieter anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierungen

5.1 Sofern der Kunde die Veranstaltung absagt, wird dem Kunden das gezahlte Honorar zurückerstattet.

5.2 Erfolgt die Absage bis 6 Monate vor Termin = kostenfrei
Absage bis 4 Monate vor Termin = 20%
Absage Bis 3 Monate vor Termin = 30%
Absage bis 2 Monate vor Termin = 40%
Absage bis 1 Monat vor Termin = 50 %
Absage 2 Wochen vor Termin = 100%
der Seminarkosten / Cateringskosten ohne Lebensmittel und ohne Reisekosten fällig.

5.3 Dem Kunden ist der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist bzw. nur in wesentlich niedriger Höhe als in der vorstehenden Pauschale nach Ziffern 5.1. und 5.2.

6. Widerrufsrecht

Für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, über die Lieferung von Speisen und Getränken, sowie Freizeitgestaltung nach §§ 312b Abs. 3 Nr. 6, 355 ff. BGB besteht KEIN WIDERRUFSRECHT. Dies auch dann nicht, wenn Sie diesen Vertrag als Verbraucher ab­ schließen sollten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware des Anbieters bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

8. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen

8.1 Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er den Anbieter im Schadensfall von etwaig ihn treffenden Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.

8.2 Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

8.3 Die Wiedergabe von Ton-und Bildaufnahmen können Ansprüche Dritter wegen Berührung derer Urheberrechte auslösen, etwaig erforderliche Genehmigungen hierfür besorgt der Auftraggeber auf eigene Verantwortung und Kosten, er ist auch für die Abführung von allfälligen Gebühren (z.B. GEMA oder GEZ) allein verantwortlich.

9. Haftung

9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.

9.2 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt.

10. Anwendbares Recht

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

10.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 03/2022

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